2.4.2 | Installation auf mobilen Endgeräten

Allgemeine Hinweise

  • Die Pflegeverantwortlichen können die alea-App Benutzer-konten für jedes Pflegesetting und deren Pflegende jederzeit einrichten und erstellen.

  • Die Pflegeverantwortlichen stellen den Benutzernamen und Kunden-ID je nach Auswahl des Pflegesettings bereit. Die Pflegeverantwortlichen stellen bei Bedarf auch die mobilen Endgeräte für die Nutzung der alea-App zur Verfügung.

Die alea-App kann parallel oder ausschließlich, je nach Bedarf des Pflegesettings, auch im Browser auf allen browserfähigen Computergeräten angewendet werden. Die daür nötige alea-App-URL für den Log-in stellt AssistMe vorab - analog zur Bereitstellung der URL zum alea-Cockpit - den Pflegeverantwortlichen bereit.

Download der alea-App

alea-App im Store finden

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Suchbegriffe: alea + App + AssistMe

iOS/App-Store: URL für Download

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alea App im Google PlayStore

Hier direkt klicken für PlayStore

iOS/App-Store: URL für Download

qrcode-app-store-download-alea-mobile.svg
alea-App im App-Store (iOS)

Hier direkt klicken für iOS

Anmeldung

  • Jeder Nutzer eines mobilen Endgerätes kann die alea-App aus dem jeweiligen Store herunterladen (siehe auch QR-Codes auf dieser Seite).

  • Mit dem Konto, das zuvor im alea-Cockpit erstellt wurde, und der Kunden-ID, die ebenfalls in dem alea-Cockpit generiert wurde, können sich Benutzer anmelden und sich in die alea-App einloggen.

Infos zum Betriebssystem

  • Die alea-App ist für die in Abschnitt 1.4.3 „Mobile Endgeräte“ beschriebenen unterstützten mobilen Betriebssysteme vorgesehen.

  • Für eine stabile und sichere Nutzung müssen auf dem eingesetzten Endgerät die dort beschriebenen Mindestanforderungen an Betriebssystemversion, Sicherheitsupdates, Internetverbindung sowie Benachrichtigungsfreigaben erfüllt sein.

  • Bei Verwendung nicht unterstützter Betriebssystemversionen, veralteter Sicherheitsstände oder herstellerspezifisch eingeschränkter Hintergrundprozesse kann es zu Einschränkungen bei Anmeldung, Synchronisation, Statusanzeige oder Push-Benachrichtigungen kommen.

  • Maßgeblich für die Nutzung sind daher stets die in Abschnitt 1.4.3 definierten technischen Voraussetzungen.